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Alt 01.12.2010, 17:41
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Zitat:
Zitat von littlefatman Beitrag anzeigen
Solange Du in deiner Patientenverfügung festgelegt hast, daß man frühzeitig
die Apperate abschalten darf, kann man sich den Sozialstaat noch leisten.
Ich bitte um nähere Erläuterung.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius