Zitat:
Zitat von webwolf
Auszug aus den Richtlinien:
Die Clubs haben im Aufbau- und Leistungsbereich (Anm.: U12 bis U19/Senioren im NLZ) den Nachweis über die Anzahl von mindestens sieben bis maximal neun Mannschaften zu führen, die am Wettspielbetrieb des DFB bzw. der Regional- und Landesverbände oder an einer adäquaten anderen Spielrunde teilnehmen.
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Hi,
Danke für den Hinweis.
Aber wie ist es jetzt mit diesem Konstrukt
"e. V., dem die GmbH (Lizenznehmer) gehört".
Zählen die Jugendmannschaften des e. V. auch?
Gruß
svenc