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Alt 26.05.2012, 14:37
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Zitat von Stephanie Beitrag anzeigen
Der Stark hatte für Nachfragen bezüglich dieser Themen Antworten wie "habe ich nicht gesehen" und "bin ich nicht für zuständig" parat.

Mal noch eine Frage: Ab wie viel Minuten Spielunterbrechung dürfte ich denn beispielsweise nochmal auf ein Aufwärmen bestehen. Gibt es da eine Regelung? AB x Minuten Unterbrechung darf doch sogar gar nicht mehr angepfiffen werden, oder?
Nun, ich halte es für fahrlässig von Herrn Stark, das er keine Platzkontrolle nach diesem Zuschauersturm mehr durchgeführt hat. Aber dies ist nur meine bescheidene Meinung.

Das es eine Regelung bzgl. der Aufwärmphase gibt, ist mir nicht bekannnt.

Ansonsten gilt lt. Anweisung/Erläuterung des DFB in Regel 5 "Der Schiedsrichter" (S. 41) folgendes:

5. Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der Schiedsrichter großzügig verfahren.

9. Erscheint eine Mannschaft nicht oder tritt sie nicht an, so haben der andere Verein und der Schiedsrichter die Pflicht, so lange zu warten, dass der Anstoß höchstens um 45 Minuten verzögert wird.

10. Ein Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen. Ein Spielabbruch sollte nur erfolgen, nachdem alle zumutbaren Mittel, das Spiel fortzusetzen, erschöpft sind. Gründe für einen Spielabbruch können beispielsweise Witterungsverhältnisse, Flutlichtausfall, Einflüsse von außen wie Zuschauerausschreitungen, massive Bedrohungen oder ein tätlicher Angriff gegen den Schiedsrichter oder sein Team sein.
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Quelle: ???
Ich bliev dich treu, ming Alemannia - ejal wat och könt, woe och ömmer vür stönt:
Vür weäde niemols ongerjoe!
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WoT (26.05.2012)