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Alt 06.12.2012, 14:33
Kiki13 Kiki13 ist offline
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Zitat von Letzter Mann Beitrag anzeigen
Na klar kannste das vergessen.
Und wenn man ehrlich ist, blieben am Ende doch sowieso nur Verlierer übrig.
Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass Alemannia bei irgend jemandem überhaupt nennenswerte Schadenersatzansprüche durchsetzen könnte.
Arroganz, Borniertheit und Schwachmatentum sind eben leider keine straf- oder zivilrechtlichen Vergehen.
Und nur um der "Wahrheit" willen eine Aufklärung inkl. Nachweis von Inkompetenz nahezu aller Beteiligten durchzuziehen, da hat wohl wirklich niemand ernsthaft Interesse dran, das sehe ich genau so.
Verliererin ist nur Eine: die Alemannia!!!
Und dadurch die Fans.
Arroganz, Borniertheit und Schwachmatentum sind sicher keine straf- oder zivilrechtlichen Vergehen, aber man kann es sich schon vorstellen, dass es straf- oder zivilrechtliche Vergehen gab...
Wenn man natürlich hergeht, und sich selbst die Tür zuschlägt, um straf- und zivilrechtliche Vergehen zeitnah ahnden zu lassen, um daraus nennenswerte Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, wäre man wieder bei nicht strafbarer Arroganz, Borniertheit und Schwachmatentum...
Wobei, ist Türen zuschlagen strafbar???

Geändert von Kiki13 (06.12.2012 um 14:47 Uhr)
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