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  #1548  
Alt 15.01.2013, 10:42
svenc
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Zitat von Klenkes Beitrag anzeigen
Das Arbeitsamt interessiert sich nicht dafür...alleine das gegen ihn ermittelt wird hat wohl sein Anwalt dazu geraten. Er hat sich ja schliesslich nichts vorzuwerfen. Mal sehen ob die Staatsanwaltschaft und die Richter das nicht doch anders sehen.
bist Du Dir da sicher?
Meines Wissens, bist Du als Arbeitnehmer verpflichtet, bei einer fristlosen Kündigung Rechtsmittel einzulegen (insbesondere, wenn Du davon ausgehst, dass Du nichts hast zu Schulden kommen lassen, dass einen solchen Schritt des Arbeitgebers rechtfertigt).
Schließlich wird FK sich beim Arbeitsamt gemeldet haben und Arbeitslosengeld beziehen...

Im Antrag auf Arbeitslosengeld gibt es doch extra einen Punkt, ob man gegenüber seinem Arbeitgeber nach dem Ausscheiden noch Ansprüche erhebt.


Gruß

svenc
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