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Alt 22.08.2013, 18:19
Kiki13 Kiki13 ist offline
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Zitat von Öcher Will Beitrag anzeigen
Ich glaube, jetzt verwechselst du etwas. Das Stammkapital einer GmbH ist der höchste Betrag, mit der die Gesellschaft haften müsste, also die "beschränkte Haftung". Geld, das praktisch auf der Seite liegt.

Bei den geleisteten Zahlungen gilt es ja zu prüfen, ob die Bilanzwaage nicht gekippt war, sprich ist der Kredit, Schenkung oder was auch immer an Zufluss dann erfolgt, als sie zu kippen drohte oder schon gekippt war. Dann ist Game over und das Geld aus dem Stammkapital s.o. wird zur Haftung rangezogen.

(Und eben das derer, die versucht haben das Kippen der Waage zu vertuschen, mit oder ohne Geld)
Im Prinzip richtig. Man muss aber auch sagen, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn eine GmbH in Insolvenznähe ist, oder die Insolvenzreife eigentlich schon erreicht ist, dann aber neues Geld kommt, kann man eine Insolvenz noch abwenden. Durch das frische Geld wird die Zahlungsunfähigkeit ja geheilt. Das Wesentliche dann ist, dass keine Überschuldung eintritt.
Beispiel: Eine GmbH hat 3.000.000,- € Verbindlichkeiten, und bekommt dann 3.000.000,- € geschenkt (natürlich müsste der Betrag etwas höher sein, da hierfür Steuern anfallen), dann ist alles ok. Habe ich aber 3.000.000,- € Verbindlichkeiten, und bekomme nur 2.000.000,- €, dann bin ich überschuldet, wenn nicht binnen drei Wochen Erträge in Höhe von mindestens einer Millon reinkommen.
Eigentlich müsste jeder Betrieb, welcher zahlungsunfähig ist, oder überschuldet ist, innerhalb von drei Wochen ab Feststehen dieser Insolvenzgründe die Insolvenz anmelden.
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