Zitat:
Zitat von Blackthorne
Aus Vertragswerk24
Kündigung unbefristeter Anstellungsvertrag
Nur in Ausnahmefällen sind Geschäftsführer als die üblichen Beschäftigten einer Gesellschaft anzusehen. In aller Regel gelten für sie die gesetzlichen Schutzvorschriften nicht und dies hat Auswirkungen auf die Kündigungsmöglichkeit. Liegt kein Geschäftsführervertrag befristet / Befristung vor, kann der unbefristete Dienstvertrag zwischen Unternehmen und Geschäftsführer mit einer kurzen Kündigungsfrist beendet werden. Ein besonderer Grund ist dafür nicht erforderlich und die scheinbare Sicherheit der unbefristeten Tätigkeit ist ganz unerwartet dahin. Schützen können sich Geschäftsführer gegen eine derartige vorzeitige Beendigung – außer mit einem Geschäftsführervertrag befristet / Befristung – nur durch die individuelle Vertragsvereinbarung einer langen Kündigungsfrist. Üblich ist in diesen Fällen ein halbes Jahr, in dem die Suche nach einer neuen Tätigkeit zur Wahrung der eigenen Einkommenslage Priorität hat.
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Danke für die Klarstellung!
Aber man beachte das Wort "üblich".
Wer weiß denn, auch wenn ich mich überhole, wie diese Vereinbarung in seinem Vertrag lautet?
Vielleicht hat man sich auch mit einem GF-Neuling auf eine kürzere Frist geeinigt.
Wer es genau weiß, bitte melden.