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Alt 22.01.2018, 12:47
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Wolfgang Wolfgang ist offline
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Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Eine gewagte Konstruktion!

Der Insolvenzverwalter hat auch (bzw. vor allem) die Interessen der Gläubiger der insolventen GmbH zu berücksichtigen. Er darf werthaltige Vermögensgegenstände nicht an den Eigentümer zurückgeben, erst recht nicht für einen symbolischen Betrag.

Hat er auch gesagt, dass er über dieses Thema natürlich auch noch mit den "Alt-Gläubigern" sprechen muss. War in der Sache aber ganz optimistisch.
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Leute, die zu nichts fähig sind, sind zu allem fähig.
(John Steinbeck, USA - Nobelpreisträger für Literatur 1962)
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