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Alt 20.09.2019, 11:22
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Klenkes Klenkes ist offline
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Alemannia hat wie so viele andere damals sein Geld gerne genommen, wollte dann aber nichts mehr davon wissen was man vertraglich vereinbart hat.
Die Gerichte haben alle nahezu im Sinne von Kölmel geurteilt. Von daher sind die Forderungen nunmal berechtigt.

Wir können ihm auch noch am Ende dankbare sein das er sein Geld nicht sofort sehen wollte.

Zitat:
Zitat von Michi Müller Beitrag anzeigen
Welche "berechtigten Ansprüche"? Für mich sind sie unberechtigt...
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Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu Klenkes für den nützlichen Beitrag:
Flutlicht (20.09.2019), josef heiter (21.09.2019), Max (20.09.2019), Öcher Wellenbrecher (20.09.2019)