Zitat:
Zitat von Michi Müller
Ich hab eben mal gegoogelt und gelesen das diese knapp 12.000 Franken exakt die Maximalsumme für Kurzarbeit sind!
Da sieht die Sache dann vielleicht wieder anders aus...
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Ob eine fristlose Kündigung juristisch möglich ist, hängt aber nicht von der Höhe einer zuvor alternativ angebotenen Summe ab.
Dafür muss es hierzulande besondere Gründe geben, die im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers liegen (z.B. Führerscheinverlust eines Berufskraftfahrers).
Kann in der Schweiz anders sein, aber hier hat der Arbeitnehmer starke Rechte.