Zitat:
Zitat von Bucki
1. Laut Satzung ist erstmal die persönliche Anwesenheit eines Mitglieds erforderlich und eine Briefwahl ausdrücklich nicht vorgesehen.
2. Der Wahlausschuss hat auch das letzte Wort, ob Wahlen unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden können. Denn die Organisation und Abwicklung der Wahlen obliegt einzig und allein dem Wahlausschuss.
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Wen interessiert die Satzung? Laut Satzung MUSS die Mitgliederversammlung (hier 2020) im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres stattfinden. Sie mit zwei Homepage-Dreizeilern erst zu verschieben und dann ganz abzusagen, war - Corona hin oder her - schon grenzwertig. Dies sollte und darf 2021 nicht nochmal passieren, zumal es die ausdrückliche gesetzliche Genehmigung für Digitalversammlungen gibt.
Im übrigen ist es widersprüchlich, eine digitale Satzungsdiskussion abzulehnen, weil ja nicht alle Mitglieder mit dem Internet vertraut seien, die JHV 2020 aber lediglich übers Internet abzusagen. Ein erläuternder Brief an alle Mitglieder wäre das Mindeste gewesen. Auch hätte man die Rechenschafts- und Kassenberichte schriftlich zur Kenntnis geben können. Dieses Präsidium jedoch arbeitet nach Gutsherrenart, und der Verwaltungsrat gibt seinen Segen.