Zitat:
Zitat von Printenkopp
Gerne auch in Fanszene zu verschieben -Interview von Pauli mit einem Sportrechtler:
https://www.aachener-zeitung.de/loka...g_aid-99681579
Die Essenz:
Haftbar vor, während und nach dem Spiel
In der Rechts- und Verfahrensordnung des WDFV ist in Paragraph 9a (5) festgehalten: „ Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.
Der gastgebende Verein und der Gastverein bzw. ihre Tochtergesellschaften haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.“
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Dass da noch keiner gegen vorgegangen ist und eine rechtlich klärende Klage gegen eingereicht hat, wundert einen dann allerdings schon sehr. Seit wann sind Zuschauer denn bitteschön im Auftrag u. in einer Funktion des Vereins bei einem Fußballspiel??????
Bin u. war ich jedenfalls zeitlebens noch nicht. Und was ist, wenn ich als Kölner nach einem Spiel auf dem Tivoli gegen Düren auf dem Vorplatz eine Flasche werfe u. jemanden verletze??? Soll dann die Alemannia dafür aufkommen? Bin ich dann einem Verein zuzuordnen? Das halte gemäß dem Verursacherprinzip rechtlich gesehen alles definitiv für nicht belastbar.