Zitat:
Zitat von Andreas
Die Frage ist, ob du fähige Leute findest, die sich eine Kandidatur antun, ohne zu wissen, mit wem sie hinterher arbeiten MÜSSEN. Das Ganze ist ja schließlich nicht vergnügungssteuerpflichtig.
Ich halte Teamfähigkeit auch für wichtig. Keine Frage. Aber wenn von Anfang an Leute miteinander arbeiten müssen, die ggf. nicht miteinander können, dann kannst du noch so teamfähig sein. Das klappt nicht.
Es gibt bei der Diskussion sicher Argumente für beide Seiten. Ich persönlich kann in diesem Punkt mit der aktuellen Regelung gut leben. Und sie wäre vermutlich für die meisten Leute akzeptabel, wenn es denn mehr als ein zur Wahl stehendes Team gäbe. Den Aspekt der Durchlässigkeit zwischen Teams haben wir übrigens bei der Satzungsgruppe I (vor einigen Jahren) diskutiert, sind da aber, man korrigiere mich, am Ende von abgerückt, weil wir den Fall nicht für realistisch gehalten haben, dass jemand, der sich EINEM Team verbunden fühlt, plötzlich auch in einem ANDEREN Team arbeiten wollen würde.
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Genau so ist bzw. war es.
Ergänzend sei noch angemerkt, dass ein „bunt zusammen gewürfelter Haufen“ für ein Kontrollorgan wie den VR mit Sicherheit anders (weil unproblematischer eventuell sogar förderlicher im Sinne der Aufgabenstellung) zu bewerten ist als für ein Präsidium, wo das (operative) Agieren als Team schon ein anderes Gewicht hat. Das beginnt ja bereits im Vorfeld mit dem Festlegen einer gemeinsamen Zielsetzung und dem Wissen um die jeweiligen Positionen, hat aber auch stark mit Vertrauen zu tun, denn es müssen ja auch schon mal Entscheidungen zeitnah auf kurzem Weg erfolgen.
Von daher halte ich die aktuelle Regelung nach wie vor für gut.