Zitat:
Zitat von tivolino
Wieso war die Einhaltung nicht möglich? Die GmbH wurde Anfang Februar gegründet, drei AR-Mitglieder wurden unverzüglich benannt. Damit war schon im Februar klar, dass zwei weitere AR-Mitglieder zu Wahl anstehen. Dies hätte man bis Mitte März unter Beachtung der Frist ankündigen können.
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diese neue gmbh ist doch gar nicht in der satzung vorgesehen. auf welcher grundlage soll man da wählen?
ich finde auch dass eine kooptierung keine gute lösung ist. mir fallen aber mindetsens zwei wege ein das rechtssicherer zu klären. ohne eine wahl in diesem jahr.