Zitat:
Zitat von Klööss_vom_Driesch
Das sehe ich anders: Auszug der neuen, seit heute auf der HP veröffentlichten Stadionordnung:
"§5, Verbote
(...)
i. . mechanisch betriebene, druckluft- oder gasbetriebene Lärminstrumente, Vuvuzuelas, Trommel
4. Von den Verboten nach Absatz 1 Buchstabe i) werden die Blöcke S2-S5 und N1 nach Genehmigung durch den Verein teilweise ausgenommen."
Klartext? Wer trommeln will, der darf das nur nach Genehmigung durch den Verein in S2-S5 und in N1.
In S6 nicht mehr. Sonderrecht "Trommeln" entzogen. Mal sehen, was das wird.
klööss
|
Mal sehen, ob sich dafür wer beschweren muß, dass die Stadionordnung nicht eingehalten wird oder ob die GmbH die Eier hat und selber tätig wird ohne Hinweis auf ihre eigene Ordnung!