Zitat:
Zitat von a.tetzlaff
Wenn ich als Gremienmitglied zurücktrete, weil ich Mist gebaut habe, kann sich das nur auf alle Gremien beziehen.
Alles andere wäre inkonsequent.
Aber wundern würde es mich nicht.
Mich wundert garnichts mehr bei Alemannia.
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Ich verlasse mich da ganz auf Paragraf 14.11 unserer Satzung. Wenn sie nicht von sich aus abhauen, sollte sie unehrenhaft entlassen werden, was mir persönlich sogar noch lieber wäre. Die Schmach hätten sich die Versager redlich verdient - sie wäre allerdings auch das einzige, was sie sich
redlich verdient haben. Ich bin gespannt, ob der VR nach den klaren Worten, die Dirk Schlun gestern gefunden hat, auch entsprechende Taten folgen lässt.
Aus der Vereinssatzung:
14.11 Der Verwaltungsrat hat das Recht, in begründeten Fällen auch ohne vorherige Anhörung der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75% der Stimmen aller Verwaltungsratsmitglieder, das Präsidium oder einzelne seiner Mitglieder zu entlassen.