Zitat:
Zitat von Blackthorne
Eine gewagte Konstruktion!
Der Insolvenzverwalter hat auch (bzw. vor allem) die Interessen der Gläubiger der insolventen GmbH zu berücksichtigen. Er darf werthaltige Vermögensgegenstände nicht an den Eigentümer zurückgeben, erst recht nicht für einen symbolischen Betrag.
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Genau das meinte ich mit meiner Anmerkung ...
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Es kommt anders, wenn man denkt ;)!
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