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Alt 09.04.2008, 18:56
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Klööss_vom_Driesch Klööss_vom_Driesch ist offline
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Zitat:
Zitat von Black-Postit Beitrag anzeigen
OK, jetzt hast du mich vollkommen verwirrt. Typisch Lehrer.
Du bist doch gar kein Lehrer...

Zitat:
Steht das wirklich in der Satzung, dass eine ordentliche Mitgliederversammlung in der rersten Jahreshälfte stattfinden muss?
Klares "Ja"! Das stand/steht auch schon in der "alten" Satzung, und das wird auch nicht geändert. Ich zitiere die Satzung, § 10:

"(3) Die Mitgliederversammlung muss im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres stattfinden. Sie wird vom Vorstand in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung (ab hier jetzt neue Satzung, also noch nicht gültig) und der vollständigen namentlichen Vorschlagsliste für die anstehenden Personenwahlen (Ende neue Satzung) . Die Einladungsfrist gilt als gewahrt, wenn die Einladungen 20 Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Post unter der letzten, dem Verein bekannten Mitgliederanschrift, aufgegeben worden sind. "

Daraus folgert natürlich zwangsläufig, dass die Mitgliederversammlung - wie in diesem Jahr zum Beispiel am 9.6. - irgendwann zum Ende des ersten Halbjahres stattfinden wird.

Genannt sind in der neuen Satzung 90 Tage als die Frist, die eingehalten werden muss, um die Mitglieder erstmals auf die anstehenden Wahlen hinzuweisen. Dann gibt es die 40 Tage Frist vor der Versammlung als Abgabestopp für Vorschläge, 20 Tage vor der Versammlung muss die Einladung mit den Kandidatennamen beim Mitglied sein.

Wenn also am 2. Januar die erste Info der Mitglieder erfolgen würde, so wäre der frühest mögliche Termin für eine Versammlung der 2. April...

Nur soll die erste Info aus Kostenspargründen mit den Mitgliedsausweisen verschickt werden, so dass eher von einer Versammlung Ende April bis spätestens Mitte Juni auszugehen ist.

Aber das ist ja auch egal, 12 Monate sind 12 Monate von Versammlung zu Versammlung...


Zitat:
1.) Wo ich aber eigentlich hin wollte, war, dass eine ordentliche Mitgliederversammlung bis Mitte Febraur wegen der 40 Tage unmöglich ist, weil man sonst die Frist nach Versenden nicht einhalten kann. Korrekt?
Korrekt! Siehe vorhergehende Ausführungen.

Zitat:
2.) "Außerordentliche Versammlungen müssen innerhalb von 2 Monaten stattfinden." Ab wann? Ab Einladung?
Ebenfalls im § 10 der alten und der neuen Satzung:

"Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von 2 Monaten seit Antragstellung einzuberufen, wenn die Mehrheit des Vorstandes oder des Verwaltungsrates oder entweder mindestens 50 Mitglieder oder mindestens 5 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe beantragen."

Klar so?


Zitat:
Gruß Uli, immer noch begeistert von Eurer Mühe und Arbeit
Deine Begeisterung teile ich...


Klööss
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"...erst wenn deine Widersacher dich loben, dann überprüfe dein Bewusstsein..."

Geändert von Klööss_vom_Driesch (09.04.2008 um 19:02 Uhr) Grund: ...manchmal kann ich § und % nicht auseinanderhalten...SMILE
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