Zitat:
Zitat von tjangoxxl
Gibt es denn eine Entscheidung? Ich hatte es so verstanden, dass das Verfahren noch läuft .
Wenn es diese Entscheidung so bereits gibt, war die Äusserung tatsächlich peinlich
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Wenn man schon mit Gesetzestexten um sich wirft, sollte man schon ein wenig darüber nachdenken, was man so raus sucht.... Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts liegt nicht vor, also ist es Unsinn, den § 11 zu zitieren..