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Alt 19.06.2016, 17:13
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Zitat von Kimble Beitrag anzeigen
Eine Eintragung kann schon ein paar Wochen dauern, bis das Handelsgericht die Unterlagen geprüft hat. Bis dahin muss die Gesellschaft den Zusatz i. G. (In Gründung) verwenden. Schon allein das Fehlen dieses Zusatzes ist abmahnfähig.

Normalerweise schließt man vor der Eintragung auch keine Verträge, denn für diese haften die Gesellschafter/Kommandatisten persönlich. Die Haftungsbeschränkung gilt nach Eintragung nicht rückwirkend. Schließt man beispielsweise 2 Tage vor Eintragung einen Mietvertrag und 4 Jahre später entsteht daraus eine Forderung bleibt man weiterhin persönlich haftend. Vor der Eintragung hat man auch keine Steuernummer, kann also weder Rechnungen stellen noch Umsatzsteuer erstattet bekommen, z. B. aus einer Sponsoring-Rechnung. Das dauert je nachdem nochmals ein paar Wochen.

Deshalb ist zu vermuten, dass Vertragspartner die Netto Plus GmbH & Co ist, die auf der Webseite erwähnt wird. Ob es überhaupt eine Check2Win GmbH & Co KG geben wird, werden wir in den nächsten Monaten sehen.
Unser Geschäftsführer hätte also quasi eine Firma als Hauptsponsor verkündet, Check2win GmbH, die es quasi noch garnicht gibt ?

De fakto wäre der Vertrag also mit einer anderen als der verkündeten Firma abgeschlossen worden, mit Netto + Gmbh GmbH & Co KG ?

Warum hätte dann Skrzypski versäumt , den Zusatz iG bei Check2Win zu verwenden ?
Hätten er + Infront etwa nicht gewusst, dass die Firma noch nicht eingetragen ist?
Hätten die Verhandlungspartner bei Netto+ etwa nicht ausreichend darüber informiert ?
Welche Folgen ergäben sich daraus für den Vertrag Check2Win , nein äh Netto+ / Alemannia ?

Das wäre alles unglaublich ! Schlimmer als bei Friedjof !
Ich schreibe bewusst im Konjunktiv, weil ich es nicht glauben will.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius

Geändert von a.tetzlaff (19.06.2016 um 17:19 Uhr)
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Hawk-Eye (19.06.2016)