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Zitat von Max
Ich finde, dass wir ganz unabhängig vom strafrechtlichen Verfahren (und eventuell zivilrechtlichen Ansprüchen) nach Abschluss dieser Verfahren und nach der Insolvenz eine vereinsinterne Aufarbeitung vornehmen sollten. Dazu sollten Vertreter der beteiligten Gremien, einfache Mitglieder und Vereinsfremde von der Mitgliederversammlung befugt werden, alle Unterlagen des Vereins einzusehen - quasi wie ein Vereinsgerichtsverfahren. Dabei geht es gar nicht um Sanktionen, sondern es sollte eine Aufarbeitung geben, mit der man dann eben auch feststellen kann, welche Fehler man in der Zukunft besser nicht mehr macht.
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Die Idee ist sicher nicht verkehrt. Ich befürchte aber, dass die ganze Geschichte -aufgrund der ganzen Emotionalität- in einer Art Tribunal endet.
Ich vertraue da (trotz aller Unkenrufe und Verschwörungstheorien) ganz der Sachlichkeit und Nüchternheit der deutschen Justiz.
Das sollte dann aber in der Summe (nach straf-, zivil und insolvenzrechtlichen Abschluss der Prozesse) auch reichen, um als Warnung und Mahnung für die Zukunft zu gelten.