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Alt 04.03.2018, 00:15
tivolino tivolino ist offline
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Zitat von Modefan Beitrag anzeigen
Der DFB, zuständig für Liga 1-3, lässt keine insolvente GmbH und auch keine extra als Ersatz gegründete GmbH, die nur den Zweck verfolgt, die Planinsolvenz zu umgehen, am Lizensierungsverfahren teilnehmen. Aus diesem Grund ist der Stammverein künftig wieder Lizenzinhaber. Die GmbH ist endlich weg. Und ich hoffe, für alle Zeiten.
Dass der DFB "keine insolventen GmbHs zulässt", stimmt nicht. Siehe VfR Aalen, der im Vorjahr mitten in der Insolvenz eine Lizenz bekommen hat.
In unserem Fall ist es nach meiner Einschätzung sogar so, dass im Moment NUR die insolvente Gesellschaft den Antrag stellen kann. Denn alles, was man dafür braucht - zum Beispiel einen Stadionmietvertrag - gehört im Moment noch Niering bzw. den Gläubigern. Der e.V. und die neue GmbH hingegen haben nix. Erst wenn die Gläubiger der Rückübertragung zugestimmt haben und wenn diese Üvertragung auch rechtskräftig ist, käme e.V. überhaupt für die Lizenzerteilung in Betracht. Bis dahin sind die Fristen aber abgelaufen. Also muss man zunächst über die alte GmbH agieren. Hat die alte GmbH die Lizenz erhalten, kann man nach Zustimmung der Gläubiger alles (außer den Schulden) auf den Mutterverein (aber nicht direkt auf die neue GmbH) zurückübertragen.
Ob, wann und wie man anschließend wieder ausgliedert, kann ein interessantes Thema werden. Muss es denn überhaupt sein, muss es eine GmbH sein, oder käme auch eine andere Gesellschaftsform (AG?) in Frage? Es wäre schön, wenn es da eine transparente Information und eine Mitgliederbeteiligung geben würde. Aber das ist natürlich bloß Wunschdenken.
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Geändert von tivolino (04.03.2018 um 00:49 Uhr)
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