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Alt 07.03.2018, 15:04
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Mott Mott ist offline
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Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
Insofern würde ich mir wünschen, dass der Verwaltungsrat und auch das Präsidium einer Übertragung auf den Verein nur zustimmen, wenn gleichzeitig bereits die Ausgliederung der Fussballabteilung in die neu gegründete Gesellschaft beschlossen wird.
Dass Niering seine von ihm forsch und offensichtlich mit ungenügender Kenntnis der Sachlage propagierten Pläne A & B zurückziehen musste, ist ja wohl den Bedenken bzw Regularien der betroffenen Verbände geschuldet. Mit anderen Worten: Die Zurückführung der Spiellizenz auf den eigentragenen Verein ist wahrscheinlich die einzige Chance, in der kommenden Saison den Ball rollen zu lassen. Wenn dem so ist, könnte man Deiner Forderung nur mit einer Art Absichtserklärung nachkommen. Und da bleibt die Frage, wie lange man unter dem Dach des e.V. spielen muss, bis man erneut ausgliedern darf. Oder sehen die Zukunftsplanungen des Insovenzverwalters vor, dass der e.V. die Lizenzen dauerhaft behält?

Btw: Müsste eine dann erneute Ausgliederung in die neue GmbH von der Mitgliederversammlun wie einst 2006 abgesegnet werden?
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