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Alt 02.08.2013, 21:54
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Zitat:
Zitat von Tharmark Beitrag anzeigen
Das Transferfenster schließt wie immer erst am 31.8. und vertragslose Spieler können bis zum Ende des Wintertransferfensters (1.1. - 31.1.) einen Vertrag unterschreiben.
1.1. - 31.1. liest sich jetzt etwas irritierend. Bis Ende der Transferperiode II kann ein vertragloser Spieler, bei gewissen Voraussetzungen wechseln. Also vom Saisonbeginn bis zum 31.01.

siehe hier:

Zitat:
........§ 5 Nr.1 LOS-DFL sagt:
In einem Spieljahr können diejenigen Spieler außerhalb der Wechselperiode I bis zum 31.12. einen Vereinswechsel vornehmen, die am 1.7. vertraglich an keinen Verein als Lizenzspieler oder Vertragsspieler gebunden waren und daher bis zum 31.8. keine Spielberechtigung für einen Verein, auch nicht als Amateur, hatten. Dies gilt für nationale und internationale Transfers. Die Verträge müssen eine Laufzeit bis zum 30.6. eines Jahres haben.
Hintergrund der Regelung ist es, dass es einem Spieler, dem es nicht gelingt, innerhalb von nur zwei Monaten zwischen Beendigung der Spielzeit und dem 31.08. einen Vertragsabschluss herbeizuführen, nicht zuzumuten ist, für die gesamte laufende Spielzeit arbeitslos zu bleiben. Dass allerdings nach dem 31.12 ein Wechsel für die laufende Spielzeit nicht mehr möglich sein soll, ist durch die Wettbewerbssituation gerechtfertigt, da ansonsten in der entscheidenden Phase der Meisterschaft sich einzelne Vereine auf diese Weise verstärken könnten und somit der sportliche Wettbewerb im Vergleich zu anderen Vereinen verfälscht werden könnte.............
http://fussball-recht.com/spielerlau...slose-spieler/
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