Einzelnen Beitrag anzeigen
  #772  
Alt 17.06.2016, 18:21
tjangoxxl tjangoxxl ist offline
Foren-Legende
 
Registriert seit: 01.08.2007
Beiträge: 7.643
Abgegebene Danke: 897
Erhielt 9.868 Danke für 3.339 Beiträge
Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Bis zur Lehman-Pleite war die Überschuldung ein zwingender Grund, Insolvenz anzumelden. Danach und bis heute gilt:

Liegt eine positive Fortführungsprognose vor, besteht auch bei Überschuldung keine Insolvenzantragspflicht.

Nach den Informationen, die ich aus dem Video von "Der Friedrich" bekommen habe, wird aber auch die neue Saison mit einem Minusbetrag budgetiert, so dass von einer positiven Fortführungsprognose keine Rede sein kann. Folge: Insolvenz muss angemeldet werden!

Ich vermute aber, man baut die positive Fortführungsprognose auf den zu erwartenden Zahlungen eines Investors auf, über den im Wege einer Kapitalerhöhung frisches Geld in die GmbH fließt, so dass die Überschuldung vermieden werden kann. Dazu müssten allerdings die Verhandlungen mit dem Investor schon sehr weit fortgeschritten und sehr konkret sein, sonst machen sich m.E. der GF und die Mitglieder des AR strafbar wegen Insolvenzverschleppung.


Insolvenzantrag musst Du stellen, wenn Du nicht mehr zahlen kannst, oder wenn zahlungsunfähigkeit droht. Wenn man weiss, wie man mit weiteren zB 300.000€ Defizit klar kommt, brauchst Du keinen Antrag stellen und es liegt auch keine Verschleppung vor.
Wenn man nur die Kurve bekommt, wenn der Investor einsteigt, dann ist es bereits jetzt Verschleppung.
Ohne alle Details zu kennen, sollten wir nicht in diesen Bereichen spekulieren. Die Insolvenzordnung ist ziemlich klar, wann angemeldet werden muss, daher denke ich mal, dass ein GF in so einem Fall einen Anwalt einschalten würde. Keiner aus dem AR oder der GF wären so bescheuert.

Die letzten beiden Jahre waren eine Katastrophe, aber vielleicht wird man gerade zum " Glück " gezwungen, weil man sparen muss und jetzt mal andere Wege gehen muss
Mit Zitat antworten