Zitat:
Zitat von AlterFan
F.K. hat intelligenterweise einen Ehevertrag mit seiner Vertrag abgeschlossen. Darin steht ganz klar dass alle Vermögenswerte seiner Frau gehören und er nur sein Gehalt und seinen Dienstwagen der Bank hat.
Wer also so blöd ist und ihn verklagt will nur die Anwälte reich machen, zu holen ist da nichts, es sei denn eine seinerzeit bestehende und auch bezahlte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wurde von F.K. abgeschlossen, dann sollte er den Schaden rechtzeitig gemeldet haben.
Ansonsten werden hier nur Kosten geschaffen die zu Lasten der Alemannia gehen.
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Kommt aber drauf an, wie offensichtlich es war, dass er ihr alles überschrieben hat bzw zu welchem Zeitpunkt.
Und was die D&O betrifft, da müsste man sich wahrscheinlich mit ihm irgendwie einigen auf gewisse "Aussagen, damit überhaupt eine Chance besteht, dass diese eintritt. Denn bei Dummheit und Fahrlässigkeit tritt die sicherlich nicht ein.
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