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Alt 01.08.2012, 21:51
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Zitat:
Zitat von AxelG Beitrag anzeigen
Sehe ich andes - der AR wird von der Mitgliederversammlung gewählt und ist dazu da die GmbH zu kontrollieren. Wenn das Präsidium darüber bestimmt wer bleibt und nicht brauchen wir nicht mehr wählen denn unser Votum wäre eh nutzlos. Einen AR den man sich per Gusto zusammenstellt braucht man nicht! Offensichtlich hat sich der Präsident und AR Vorsitzende aber dazu entschieden nur mit vier Leuten weiterzumachen und diese Enstcheidung umgesetzt - ein Unding ohne gleichen!
Die Frage ist nicht, wie wir hier das Procedere zur Abwahl Rambaus empfinden, sondern ob es legal ist oder nicht.

Dem diente ja das Gutachten.
( Ich kann das Wort Gutachten bei Alemannia bald nicht mehr hören)
Bei bestimmten Verfehlungen hat wohl die Gesellschafterversammlung das Recht zur Absetzung eines Aufsiichtsratmitglieds.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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