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#41
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Das stimmt ja alles, aber Du unterschätzt da ganz einfach die Gruppendynamik. Ich habe mal eine BBC Serie gesehen, in der es um das Verhalten von Menschen innerhalb einer Gruppe geht. Das war sehr interessant. Da wurden dann z.B. einzelne Probanten vor einen Aufzug gestellt. Als die Türe aufging, traten sie ein. Im Gegensatz zum normalen Ablauf, standen, die anderen Passagiere im Aufzug mit dem Rücken zur Türe. Ja und 99% der Probanten haben sich dem Verhalten angepasst, obwohl jeder normale Mensch sich im Regelfall mit dem Gesicht zur Türe hinstellt. |
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#42
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Hoffen wir mal, dass die meisten Anwesenden geistesgegenwärtig abstimmen und sich nicht unterbewusst den umsitzenden Rädelsführern anpassen.
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In der Krise beweist sich der Charakter.
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#43
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#44
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Hi Nach Rücksprache mit dem Vereinsjustiziar kommt es nicht zu einem zweiten Wahlgang, erhält der Bewerber im ersten Wahlgang mehr NEIN als JA Stimmen. Beispiele 1. Wahlgang (immer 400 Anwesende): 201 Ja, 199 Nein oder Enthaltung = im ersten Wahlgang gewählt 200 Ja, 200 Nein oder Enthaltung = 2. Wahlgang 190 Ja, 189 Nein, 21 Enthaltung = 2. Wahlgang 199 Ja, 201 Enthaltungen = 2. Wahlgang 199 Ja, 201 Nein = nicht gewählt 190 Ja, 191 Nein, 19 Enthaltung = nicht gewählt 2. Wahlgang 201 Ja, 199 Nein oder Enthaltung = gewählt 200 Ja, 200 Nein = nicht gewählt, evtl. dritter Wahlgang 180 Ja, 180 Nein, 40 Enthaltung = nicht gewählt, evtl. dritter Wahlgang 190 Ja, 189 Nein, 21 Enthaltung = gewählt 199 Ja, 201 Enthaltungen = gewählt 199 Ja, 201 Nein = nicht gewählt 190 Ja, 191 Nein, 19 Enthaltung = nicht gewählt Eine geheime Wahl ist in der Tat nach § 10 Abs. 12 Satz 3 ausgeschlossen. Gruß Dirk |
#45
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Dann hoffe ich mal auf viele viele informierte und gruppen-dynamisch-resistente Wähler
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#46
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Hallo Kleeblatt Gerne nutze ich deine Frage, um mich noch einmal deutlich beim Direktor des IBIS-Hotels zu bedanken! Die Räume wurden uns von ihm kostenfrei zur Verfügung gestellt. Auch die Senkung der Preise auf 2 Euro für jedes Getränk war ihm zu verdanken. Schon seit einiger Zeit stehe ich als IG-Vertreter mit ihm in einem guten, freundschaftlichen Kontakt (vielen Dank auch an Carla, die das in die Wege geleitet hat). Beste Grüße Dirk |
#47
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Das Paketproblem sehe ich gar nicht, es interessiert mich schlicht nicht. Bei den Vorstellungen gab es zudem einige kleinere Widersprüche und Holprigkeiten, die aber in der Summe nicht den Blick darauf verstellen, daß die Antworten zu den einzelnen Sachangelegenheiten und zu Grundvorstellungen plausibel und meistens gut waren. Weit weniger zufrieden war ich mit dieser unsäglichen, leider öfters anklingenden Unterscheidung zwischen "Verein" und "GmbH", als gehöre die Profiabteilung nicht zum Verein und sei nicht als abhängiges Tochterunternehmen zu betrachten, die es leider aber auch hier immer wieder zu lesen gibt. Ich wünsche mir, daß sich jeder Kandidat, auch die weiteren Kandidaten und überhaupt jeder, der sich jemals von der Mitgliederversammlung in ein Gremium schicken ließ oder läßt, klar dazu bekennt, daß er der dem Verein (im Zweifel der Mitgliederversammlung) verantwortlich ist und in dessen (deren) Sinne zu agieren hat. Speziell wünsche ich mir, daß die Interessenkonflikte, die wahrscheinlich viele von uns in sich tragen, die es aber jedenfalls im Verein zweifellos gibt, im Verein (im Zweifel der Mitgliederversammlung) entschieden werden und nicht in einem gekünstelt herbeigeredeten Gegensatz zwischen Amateur- und Profisport. Überdies wünsche ich mir von den Mitgliedern des Aufsichtsrates, daß sie konsequent die Interessen des Organs vertreten, das sie gewählt und ihnen den Kontrollauftrag gegeben hat und nicht einmal den Anschein erwecken, sie würden die Interessen der zu kontrollierenden im Zweifel höher stellen, sollte es einmal einen Interessenkonflikt geben. Insgesamt überwiegt bei mir der positive Eindruck aus einer offenen Debatte, an deren Gelingen die veranstaltende IG selbstverständlich wertvollen und dankenswerten Anteil hatte. Ich will mich hier auch gar nicht grundsätzlich von allen in diesem Thread oben zusammengefaßten Erwägungen der IG absetzen (außer dieser meiner Meinung nach völlig überbetonten Paketfrage), komme aber abweichend in meiner persönlichen Bewertung zu dem Schluß, daß ich jeden der Kandidaten wählen kann (wenngleich sich jeder eine mehr oder weniger große Nuance anders positionieren/darstellen würde, könnte ich zaubern und mir alles allein so zurechtbiegen, wie es mir selbst auskommt). Gruß |
#48
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#49
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klööss
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#50
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Aber vergeblich...
Bei der Wahl zum Präsidium ist offene Wahl vorgeschrieben lt. Satzung, und zwar für jeden Kandidaten einzeln.
Beantragt werden kann was immer will, die Satzung lässt es nicht zu. Basta. klööss
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#51
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Wobei sich mir dann eine neue Frage stellt. Wer wird denn als erstes gewählt ?? |
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Antwort: Auszählung...
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Es kann und wird eine Wahlkommission geben, die auszählt, überwachen = mitzählen werden wir alle, und zwar sehr aufmerksam... klööss
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#53
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Fragen über Fragen...
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der Vizepräsident (in Abwesenheit), der Schatzmeister, erstes weiteres Mitglied, zweites weiteres Mitglied. Gut wäre es, sich was die Sitzplätze betrifft, über den Saal zu verteilen und nicht "auf einem Knubbel" zu hocken... klööss
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#54
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Aber haltet Euch mit den Bierbestellungen zurück, das könnte zur Wahlfälschung führen. Gruß Aix&Hopp
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„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." (Albert Einstein) |
#55
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Ähh... ? Bitte... ? Gibt's dafür gute Gründe? Ich will sie gar nicht wissen, ich möchte nur fragen, ob es gute Gründe gibt, dieser wichtigen Versammlung fernzubleiben, noch dazu, wenn man zum Vize gewählt werden will.
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#56
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Hm, ja...
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Nein, im Ernst, wir werden ganz sicher die Einsetzung der auch in der Satzung vorgesehenen Wahlkommission beantragen, dann wird es schon eine ordentliche Auszählung geben. Wichtig ist es, bei knappen Stimmenverhältnissen gemeinsam gut aufzupassen und gegebenenfalls mit "Antrag zur Geschäftsordnung" neu zählen zu lassen. Das Prozedere haben wir aber im Griff. klööss
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#57
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Was Dir vorzuschweben scheint, ist die aus Art 63 Abs 2 GG bekannte "Mehrheit der Mitglieder", mit der der Bundeskanzler gewählt wird. Die steht aber nicht in der Satzung (aus gutem Grund). Die relative Mehrheit ist als abweichendes Kriterium von der absoluten Mehrheit nur relevant, wenn es mehr als zwei Kandidaten gibt, also mehr als zwei Möglichkeiten gibt, abzustimmen. Deswegen ist ein zweiter Wahlgang sinnlos, wenn nur ein Kandidat zur Wahl steht, dem entweder mehrheitlich zugestimmt wird oder nicht. Es könnte ja kein anderes Ergebnis herauskommen, wenn dieselben Mitglieder dieselbe Frage einige Minuten später noch einmal gleich beantworten. Nun könnte man aber meinen, daß die Satzung die Möglichkeit "weiterer Wahlgänge" vorsieht, die Mitgliederversammlung also eine zweite, dritte, vierte ... "Chance" bekommt. Dem steht entgegen, daß im ersten Wahlgang eine Entscheidung fällt, so oder so. Wer soll denn entscheiden, ob ein weiterer Wahlgang durchgeführt wird? Die, die sich nicht durchsetzen konnten? Was wäre denn, wenn das die sind, die Nein gestimmt haben, würde dann auch nochmal gewählt? Und dann nochmal? Wie lange denn? Nun könnte man an den Fall denken, daß der erste Wahlgang "unentschieden" ausgeht. Meiner Meinung nach ist es aber so, daß jeder Antrag -auch ein Wahlantrag- eine Mehrheit Ja benötigt, um angenommen zu sein, also in jedem Fall eine Entscheidung fällt. Schließlich bleibt der arg theoretische Fall, daß sich im ersten Wahlgang alle einschließlich des Kandidaten der Stimme enthalten. Hier könnte ich mir einen zweiten Wahlgang vorstellen, stünde der Kandidat denn noch zur Verfügung. Gute Nacht |
#58
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Wie soll ich das wissen...
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Ob Gründe gut oder schlecht sind, das ist eine Frage der Bewertung. Ich schreibe das hier lediglich als Sachinformation und ohne Wertung, werten muss das jeder für sich und selber: Herr Strepp hat am Montag bei der Versammlung der IG mitgeteilt, dass er bereits im Vorjahr einen Urlaub (der gestern begann) gebucht habe und erst am 30.06. zurück sein wird, ergo am 29. 06. nicht anwesend sein könne. Übrigens: Formal ist das vollkommen in Ordnung, man kann in Abwesenheit gewählt werden (nicht jedoch wählen). klööss
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#59
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Okay, er ist also im Urlaub. Reicht mir als Information. Die Formalia waren mir klar - wenngleich ich mich nie zur Wahl stellen würde wenn ich nicht da bin. Aber das ist ein anderes Thema. Danke und Gruß |
#60
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Es kostet ihn weitere Stimmen.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich " Rudolf Servatius |
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