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Alt 24.01.2017, 16:12   #1
Blackthorne
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Zitat von Viktoria.Bank Beitrag anzeigen
Wenn man schon mit Gesetzestexten um sich wirft, sollte man schon ein wenig darüber nachdenken, was man so raus sucht.... Eine Entscheidung des Arbeitsgerichts liegt nicht vor, also ist es Unsinn, den § 11 zu zitieren..
Bevor man so einen Spruch raushaut, sollte man versuchen, das Geschriebene zu verstehen.
Es gibt noch keine Entscheidung. Sollte sie nicht zu Klitzperas Gunsten ausgehen, dann war er gut beraten, einen neuen Job anzunehmen. Sollte sie zu seinen Gunsten ausgehen, dann war er ebenfalls gut beraten, den Job zu nehmen (siehe Kündigungsschutzgesetz).
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Alt 24.01.2017, 16:19   #2
tjangoxxl
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Zitat:
Zitat von Blackthorne Beitrag anzeigen
Bevor man so einen Spruch raushaut, sollte man versuchen, das Geschriebene zu verstehen.
Es gibt noch keine Entscheidung. Sollte sie nicht zu Klitzperas Gunsten ausgehen, dann war er gut beraten, einen neuen Job anzunehmen. Sollte sie zu seinen Gunsten ausgehen, dann war er ebenfalls gut beraten, den Job zu nehmen (siehe Kündigungsschutzgesetz).
warum dann der Hinweis auf unseren GF, wenn es Dir nur um das Wohlergehen des AK geht?
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Alt 24.01.2017, 16:44   #3
tivolino
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Zitat:
Zitat von tjangoxxl Beitrag anzeigen
warum dann der Hinweis auf unseren GF, wenn es Dir nur um das Wohlergehen des AK geht?
Es ging doch ursprünglich darum, dass Timo es "spannend" fand, dass Klitze noch während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens einen neuen Job angenommen hat. In Folge äußerten einige Leute hier ebenfalls ihre Verwunderung über Klitzes angeblich seltsame Rechtsauffassung.
Tatsächlich aber ist es, wie Blackthornes Beitrag zeigt, weder spannend noch seltsam, sich beruflich neu zu orientieren, während eine Klage gegen einen fristlose Kündigung noch läuft. Es ist vielmehr völlig normal.
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Blackthorne (24.01.2017)
Alt 31.01.2017, 20:40   #4
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Alt 02.02.2017, 00:51   #5
TED
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Bevor man so einen Spruch raushaut, sollte man versuchen, das Geschriebene zu verstehen.
Es gibt noch keine Entscheidung. Sollte sie nicht zu Klitzperas Gunsten ausgehen, dann war er gut beraten, einen neuen Job anzunehmen. Sollte sie zu seinen Gunsten ausgehen, dann war er ebenfalls gut beraten, den Job zu nehmen (siehe Kündigungsschutzgesetz).
Sehe ich genauso. Das hat nichts mit Stimmungsmache zu tun, sondern Du hast absolut Recht. Für den Fall, dass das AG gegen ihn entscheidet, macht es Sinn, sich zügig einen neuen Job zu suchen, weil man sonst ohne Job dasteht. Für den Fall, dass das AG für ihn entscheidet, macht es auch Sinn, sich zügig einen neuen Job zu suchen, weil man ihm sonst unter Umständen vorwerfen kann, Erwerbschancen nicht genutzt zu haben. Außerdem muss man die Sache mal realistisch betrachten: Ein solcher Prozess geht praktisch so gut wie nie so aus, dass der erfolgreich klagende Arbeitnehmer dauerhaft weiter beschäftigt wird. Selbst die Richter am AG legen den Parteien dann normalerweise nahe, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzuheben, wobei dann halt einfach meistens eine relativ hohe Abfindung fällig wird, wenn der Arbeitnehmer den Hebel der unwirksamen Kündigung hat. Auch vor dem Hintergrund wäre es absolut unverständlich, wenn AK die neue Jobchance nicht nutzen würde.

Damit schließe ich mich auch dem Ausgangspost an: Schon unverständlich, warum der Gf eine solche Aussage macht. Spricht nicht dafür, dass er sich in solchen Themen auskennt (dann würde ich aber lieber einfach nichts sagen...).
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tivolino (02.02.2017)
Alt 02.02.2017, 08:09   #6
tivolino
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Zitat von TED Beitrag anzeigen
Sehe ich genauso. Das hat nichts mit Stimmungsmache zu tun, sondern Du hast absolut Recht. Für den Fall, dass das AG gegen ihn entscheidet, macht es Sinn, sich zügig einen neuen Job zu suchen, weil man sonst ohne Job dasteht. Für den Fall, dass das AG für ihn entscheidet, macht es auch Sinn, sich zügig einen neuen Job zu suchen, weil man ihm sonst unter Umständen vorwerfen kann, Erwerbschancen nicht genutzt zu haben. Außerdem muss man die Sache mal realistisch betrachten: Ein solcher Prozess geht praktisch so gut wie nie so aus, dass der erfolgreich klagende Arbeitnehmer dauerhaft weiter beschäftigt wird. Selbst die Richter am AG legen den Parteien dann normalerweise nahe, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufzuheben, wobei dann halt einfach meistens eine relativ hohe Abfindung fällig wird, wenn der Arbeitnehmer den Hebel der unwirksamen Kündigung hat. Auch vor dem Hintergrund wäre es absolut unverständlich, wenn AK die neue Jobchance nicht nutzen würde.

Damit schließe ich mich auch dem Ausgangspost an: Schon unverständlich, warum der Gf eine solche Aussage macht. Spricht nicht dafür, dass er sich in solchen Themen auskennt (dann würde ich aber lieber einfach nichts sagen...).
Interessant ist eher die Frage, ob Timo für den nicht unwahrscheinlichen Fall, dass die Alemannia vor Gericht verliert, bilanzielle Rückstellung für das Prozessrisiko gebildet hat. Hat er vermutlich nicht getan. Auf der Grundlage entsprechender Pressemeldungen schätze ich mal, dass es um ca. 80.000 Euro gehen dürfte - wobei die Alemannia sogar froh sein kann, dass Klitze wieder einen Job hat, weil das, was er jetzt in Darmstadt verdient, die Höhe der möglichen Abfindung mindert. Bei ihrem verzweifelten Versuchen, die aktuelle Etatlücke zu decken, sollten die Herren jedenfalls im Hinterkopf behalten, dass sich das Minus leicht noch um ein hohes fünfstelliges Sümmchen erhöhen kann.
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