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Anhang 3643 Geändert von Michi Müller (17.11.2016 um 07:10 Uhr) |
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blue_lagoon (04.06.2016) |
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Das kann man kritisieren, aber Gerichte sollen Gesetze erstmal "nur" auslegen. Die Kernaufgabe, hier Klarheit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass Zwangsehen in Deutschland ungültig sind, liegt bei der Politik. Und in der sind sich, soweit ich das übersehen kann, auch alle einig.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
#1023
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Das wäre insoweit ein Schutz der Minderjährigen nach hiesigem Recht gewesen. Und das OLG hat dann das ausländische Scharia-Recht über das hiesige Schutzrecht gestellt. Und das ist es, was ich meinte mit der Frage "ob solche Werte (nämlich der Kinderschutz) also zur Disposition stehen". Unser Schutzrecht für minderjährige Kinder steht also in Konkurrenz zum Scharia-Recht? Nach der Auffassung des OLG dürfte ein Moslem-Mann seine (im extrem-Fall) 9-jährige "Frau" (die er - wie im Beitrag erwähnt - nach dem Scharia-Recht "geheiratet" hat) mit nach Deutschland bringen und auch die Ehe vollziehen, mit richterlicher Genehmigung und eurem (Chris, Max) offensichtlichen Verständnis. Jedem der eine solche Argumentation folgt, wünsche ich daß er niemals seine minderjährige Tochter in einen Bereich verliert, in dem dann ja die Scharia zu gelten hat. |
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der.julius (04.06.2016), Monti (05.06.2016) |
#1024
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Michi Müller (04.06.2016), Monti (05.06.2016) |
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Das wäre ein falsches Signal... |
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Selbst DER hat es schon erkannt |
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Weltgeschehen
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Kurz und knapp, vielleicht ist es dann besser zu verstehen: Es besteht in der bisherigen Praxis, anderswo geschlossene Ehen quasi grundsätzlich anzuerkennen, eine Problematik, die man bisher nicht auf dem Schirm hatte. Diese Problematik muss im Sinne unserer Werte gelöst werden, das ist Aufgabe der Politik, und die Politik ist sich darin einig. Den Skandal kann ich nicht erkennen. Übrigens hat das OLG keineswegs fair Scharia über deutsches Recht gestellt, sondern den (offensichtlich zu ändernden, weil zu unreflektierten) deutschen Rechtssatz, dass ausländische Ehen auch hier gültig sind, gegen den deutschen Rechtsgrundsatz des Minderjährigenschutzes. Das Ergebnis ist inakzeptabel, darum muss der kollidierende Rechtssatz geändert werden. Jetzt kapiert?
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden Geändert von Max (04.06.2016 um 23:06 Uhr) |
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Das war ein Missverständnis. Aber man kann meiner Meinung nach eben auch kein Verständnis für die Rechtsprechung haben. Denn das Oberlandesgericht hätte im Rahmen der einfachen Güterabwägung dem Recht des Kindes Vorrang einräumen können, ja müssen. Nach Deiner Darstellung MUSSTE das OLG zu dieser Entscheidung kommen. Und das sehe ich eben entschieden anders. |
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Max (04.06.2016) |
#1030
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Ich weiß nicht, ob es das musste, aber offensichtlich konnte es. Sowohl die Erstinstanz als auch das OLG werden ja ihre Gründe haben. Trotzdem sind wir uns - denke ich - einig, dass die Politik hier nichts falsch gemacht hat?
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden |
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blue_lagoon (04.06.2016) |
#1031
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Besonders diese Aussage des Dalai Lama ist sehr bemerkenswert: "...Auch moralisch gesehen finde er, dass diese Flüchtlinge nur vorübergehend aufgenommen werden sollten, sagte der 80-Jährige, der seit über 50 Jahren im Exil in Indien lebt. Ziel solle vielmehr sein, dass die Flüchtlinge zurückkehren und beim Wiederaufbau ihrer eigenen Länder mithelfen ..."
Dies widerstebt aber anscheinen hier einigen, dann gehen die ganzen billigen Arbeitskräfte flöten, mit denen man so schön Druck auf die eigen Bevölkerung machen und den Niediglohnsektor noch bessser ausbauen kann.
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Quelle: ??? Ich bliev dich treu, ming Alemannia - ejal wat och könt, woe och ömmer vür stönt: Vür weäde niemols ongerjoe! |
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Offensichtlich empfand er, dass das Eherecht nach islamischer Tradition als höher im Vergleich zum Schutzrecht des Kindes zu bewerten ist. Und das finde ich ekelhaft, skandalös. Im besprochenen Fall mache ich der Politik zunächst keine Vorwürfe. Denn der Richter hätte im Rahmen seiner Möglichkeiten ja die Möglichkeit gehabt, das Kind zu schützen. Er hätte jetzt sagen müssen, solange die Legislative pennt, müssen wir auf das Kindeswohl achten. Und damit wäre die Sache erledigt gewesen. Auch wenn es sich jetzt etwas polemisch anhört, aber ich finde solche Urteile sind durchaus ein Zeichen von fortschreitender Islamisierung eben auch in unserer Rechtsprechung. |
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Das ist es ja gerade. Viele sind hier ohne Schulbildung, Ausbildung, o.ä., manche können sogar ihre Heimatsprache nicht lesen oder schreiben. Welcher Arbeitgeber würde sie also für den Mindestlohn einstellen? Deswegen fordern ja einige den Mindestlohn für Flüchtlinge auszusetzen. Ist ja soweit noch verständlich. Sie sagen sich "wenn ich die bei uns in der Firma mal gucken lasse", warum soll ich sie dann "voll" bezahlen. Setzt man den Mindestlohn aber für diesen Fall aus, dann wird es demnächst ein Wettrennen werden, "wer arbeitet für den niedrigsten Lohn". Das wird dann wieder genau so ausgenutzt, wie die berühmt berüchtigte Leiharbeit! Da hat vorher auch nie jemand mit gerechnet! Ich weiss noch, wie damals immer alle geschimpft haben, sobald man etwas gegen Flüchtlinge sagte oder schrieb. "Wie kannst Du das nur sagen? Die kommen alle aus Syrien. Das sind Ärzte und Ingenieure." - mittlerweile gibt ja selbst die Bundesregierung zu, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Dann gibt es "Experten", die behaupten, dass Deutschland pro Jahr ca. 500.000 Migranten braucht, um alle Arbeitsplätze zu besetzen. Was sie aber nicht bedenken, dass die Industrie in Deutschland immer weiter voran schreitet. Es wird modernisiert. Automatisiert. Ich weiss wovon ich rede, ich sehe es ja bei uns auf der Arbeit. Für mich als Elektroniker & Programmierer ist das gut, ich habe dadurch MEHR Arbeit. Aber für die "normalen" Arbeiter ist das schlecht. Sie werden immer weniger. Arbeitskräfte kosten Geld, werden krank und brauchen Urlaub. Roboter nicht! Vom (räumlichen) Platz her könnten wir in Deutschland noch etliche Millionen aufnehmen. Vom finanziellen vielleicht auch. Ich fürchte aber, dass es erhebliche Probleme in Sachen Arbeitsplätze und unterschiedliche Kulturen geben wird. Es kann nicht gutgehen, wenn so unterschiedliche Zivilisationen aufeinander prallen. Ich gebe zu, ICH mache mir Sorgen. Nicht mal mehr um meine Zukunft. Aber um die meines Sohnes... Auf dieser Welt setzt man am besten gar keine Kinder mehr in die Welt. Und da kommen wieder die guten alten "Verschwörungstheorien" ins Spiel: Ist das alles so gewollt? Gibt es eine "Elite" (Bilderberger) die Kriege provoziert um sich dadurch die Taschen voll macht? Anders ist es ja fast schon nicht mehr vorstellbar, dass fast auf der ganzen Welt Kriege oder Auseinandersetzungen sind. Welcher normale Mensch will das? Was hat man davon? |
#1034
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Deine Darstellung klingt allerdings, als habe der Richter sozusagen auf seinem Schreibtisch das GG und daneben die Scharia gelegt und sich dann in einer "islamisierten" Güterabwägung für die Scharia entschieden. Das ist hier eben nicht der Fall, sondern es ging um eine Abwägung des ("deutschen") Gutes der Universalität der Ehe* gegen das ("deutsche") Gut des Kinderschutzes. Dass diese Entscheidung dann anders ausgefallen ist als Du und ich uns das wünschen würden, ist (neutral gesagt) bemerkenswert. Ich tue mich aber sehr schwer, da eine Reminiszenz an den Islam zu sehen, weil bisher keiner von uns beiden das Urteil gelesen hat - oder? --- *Übrigens ein ganz schön interessanter Grundsatz, nicht nur in Bezug auf Probleme zwischen islamisch geprägten Ländern und der Bundesrepublik. In Deutschland ist unter bestimmten Umständen eine Ehe ab 16 möglich. In Mississippi geht das erst ab 21. Trotzdem würden wir ja wollen, dass ein hier verheiratetes Ehepaar dort auch als Ehepaar akzeptiert wird, oder? Oder, noch ein Beispiel aus der islamischen Welt: Es gibt Staaten, in denen muslimische Frauen keine nichtmuslimischen Männer heiraten dürfen (was ebenfalls inakzeptabel ist). Wenn nun ein deutsches, derart gemischtes Paar dort hinzieht, möge doch bitte der entsprechende Staat die in Deutschland geschlossene Ehe akzeptieren. Übrigens erkennt das deutsche Recht auch im Ausland geschlossene Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern als Ehe an. Ergänzung: Dass das OLG die Beschwerde am BGH zulässt, macht ja schon deutlich, dass man die Sache keinesfalls als "damit erledigt" betrachtet.
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"Man kann immer nach dem Negativen fragen." - Dr. Jürgen Linden Geändert von Max (05.06.2016 um 09:34 Uhr) |
#1035
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Also wir drehen uns da im Kreis Max. Was ich schlichtweg nicht aushalten kann, ist, das nach dieser Auslegung des OLG ja ein Moslem hier in Deutschland ganz legal mit seiner 9-jährigen Ehefrau einreisen dürfte und sogar die Ehe vollziehen dürfte.
Da passieren dann solche Sachen: http://www.welt.de/vermischtes/artic...eitsnacht.html Wir sind uns alle sehr einig, das solche Schlagzeilen (egal ob Eltern oder nicht) einem Wut, Verzweiflung und Entsetzen gleichzeitig in den Körper treibt. Der Richter gab dem islamischen Scharia-Recht den Vorrang, möglicherweise zum körperlichen Nachteil der "Ehefrau". Der Richter hat das Kind nicht geschützt, so wie er es aufgrund seines Amtes hätte tun sollen und können. Ein Interessanter weiterer Artikel zum Thema auch nochmal hier: http://www.welt.de/vermischtes/artic...beantragt.html |
#1036
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Wenn du viel Zeit und Lust hast, lies dir mal dieses Interview mit Mohssen Massarrat durch: http://www.nachdenkseiten.de/?p=28017 |
#1037
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#1038
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Und ich wüßte auch nicht, dass daraus etwas unbedingt folgen müsste. Offensichtlich hast Du meinen Standpunkt nicht verstanden. Was ich geschrieben habe, war, dass zwei unterschiedliche Gerichte diese in Syrien geschlossene Ehe unterschiedlich bewertet haben. Das ist ein normaler rechtlicher Vorgang. Und dabei hat natürlich auch das Alter der jungen Frau (15, also kurz vor dem "Ausnahmealter" in Deutschland) eine Rolle gespielt. Und aus dieser unterschiedlichen Bewertung sehe ich noch keinen Dammbruch und schon gar keinen Anhalt für eine "Islamisierung". Wenn in den USA ein Mormone noch immer mehrere Frauen heiraten dürfte und mit drei Ehefrauen hier einreisen würde, gäbe das auch ein rechtliches Problem, das zu klären wäre - und da hätte ich auch eine Meinung zu, aber die hat ja nun mal keine Gesetzeskraft. Was ich also geschrieben und gemeint habe, ist, dass hier wohl Klärungsbedarf besteht; und auch aus meiner Sicht sollte der Schutz des Kindes im Vordergrund sein. Wenn die höchste Instanz zu einem anderen Urteil kommen sollte, kann man dann ja mal die Begründung zu verstehen versuchen und sich echauffieren. Ansonsten muss man nicht immer alles gleich so aufgeregt sehen, finde ich. Geändert von chris2010 (05.06.2016 um 17:56 Uhr) Grund: falschen Nebensatz getilgt |
#1039
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Mit dieser Begründung dürfte im extrem Fall - wie gesagt - ein erwachsener Moslem in Deutschland ehelichen Sex mit einer 9 jährigen (!!) haben. Ich meine, zieht euch das mal rein. Da kann ich eigentlich nur Würgereize kriegen, "Ja, das Gericht hat nun mal so entschieden, und es gibt ja noch weitere Instanzen" <- kotz In der Zwischenzeit f**** Moslems also mitten in Deutschland ihre Kinder-"Frauen", bis dann irgendwann mal die letzte Instanz sich zu einem Urteil durchgerungen hat (so es denn weitere Verfahren gibt bis zur letzten Instanz). Mit Verlaub, wer sowas mit Verständnis begleitet hat ein doch ein Problem mit den Prioritäten. Andersherum würde ein Schuh draus: Wir schützen in Kinder, solange sich das Paar in Deutschland aufhält, stellen wir fest, dass das Kindeswohl Vorrang hat. Und dann können wir in Ruhe bis zum St. Nimmerleins-Tag fertig klagen. |
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Grenzwolf (06.06.2016), ZappelPhilipp (05.06.2016) |
#1040
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NEIN, NIEMAND darf hier seine 9-jährige Frau mitbringen und einfach mit ihr zusammenleben. Im Asylverfahren wird das als EINZELFALL geprüft, wenn es Zweifel gibt. Die ERTSE INSTANZ hat diese Ehe als nicht rechtens erklärt, die ZWEITE INSTANZ hat das anders gesehen. Das wäre wohl mit Sicherheit nicht passiert, wenn das Mädchen jünger (zum Beispiel die von Dir gerne erwähnten 9 Jahre alt) gewesen wäre. Es ist, wie geschrieben, ein normaler rechtlicher Vorgang. So ist das, wenn man in einem Land lebt, in dem Gerichte frei und unabhängig entscheiden können. Es werden auch Leute nach einer Mordanklage freigesprochen, ohne dass ich daraus schließen kann, dass Mord jetzt hier erlaubt ist. Und um es zu klären: NEIN, ich finde das Urteil nicht gut, ich denke, wer hier lebt, sollte das nach komplett hiesigem Recht tun. Aber ich sehe nach einem für mich schwer verständlichen Einzelurteil NICHT die Islamisierung des Abendlandes und den Einzug der Scharia in Deutschland. Ich sehe hier den Gesetzgeber gefordert, wie das in anderen Ländern ja scheinbar schon geschehen ist. Verständlich? |
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