Zitat:
Zitat von Andreas
"§10,(11)Wahlen zu den Organen des Vereins und zum Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH finden einzeln statt. Die Wahlen erfolgen grundsätzlich offen, sofern nicht ein Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geheime Abstimmung oder Wahl verlangt. Die Wahl mit Hilfe einer Einzelwahlliste ist zulässig, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder dies beschließen. (...)"
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Ein Mitglied wird sicher geheime Wahl beantragen und hoffentlich wird ein Viertel dem zustimmen.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "
Rudolf Servatius
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