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Zitat von BigBandi
Hi Klööss!
Mich interessiert hier vor allem eine Frage: Wer sagt uns denn, dass die einzelnen Kandidaten eine Wahl annehmen würden, wenn sie nicht als Paket akzeptiert werden? Ich entsinne mich da gewisser anderer Wahlen, wo bewusst darauf gesetzt wurde, dass das gesamte Paket antritt und nur als solches eine Wahl annehmen würde.
Ist das so noch zulässig bzw. was passiert dann genau?
Viele Grüße
BigBandi
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Hallo, Bigbandi, ich grüße dich.
Es gehört zu den guten und legitimen demokratischen Spielregeln, dass ein Gewählter
vor der Rechtsgültigkeit seiner Wahl diese noch "annehmen" muss.
Ebenso kann er sie ablehnen, zum Beispiel wenn er sich vorher ein selbstgesetztes Ziel von sagen wir einmal mindestens 75% der Stimmen gesetzt hat, aber nur 64,3 % erhielt.
Nimmt er an, dann ist er rechtsverbindlich gewählt, nimmt er nicht an (obwohl er eigentlich genug Stimmen hat), dann ist er trotzdem
nicht gewählt.
Es ist ebenso legal, dass ein Gewählter seine Wahl nicht sofort akzeptieren muss, er kann und darf das "bedingt" tun, das heißt, er kann in unserem Fall bei der Wahl zum Präsidium am 29.06. warten, bis die
kompletten Präsidiumswahlen gelaufen sind.
Ist dann ein Kandidat nicht gewählt, so können die anderen annehmen oder auch ablehnen, je nach dem, wie sie sich vorher abgestimmt haben.
Dass sie das alle gemeinsam auch vorher schon kundtun können, das ist a) nicht zu verhindern und b) ebenfalls legitim.
Was
nicht mehr geht, das ist "Wählen im Block": Die Satzung schreibt
glasklar Einzelwahl vor!
Die "Gefahr" für die 5 Kandidaten, sollten sie dann wirklich vorher kundtun, dass sie nur alle gemeinsam oder gar nicht akzeptieren ist, dass eventuell und beispielsweise 4 mit großen Mehrheiten gewählt werden, einer aber vielleicht sogar nur knapp scheitert und alle dann an ihre Verlautbarung moralisch gebunden wären.
Interessant wäre es auch, wenn dann nur 3 ablehnen, einer aber... Aber das ist zu theoretisch.
klööss