Zitat:
Zitat von Blackthorne
In einer GmbH ist der GF (im Gegensatz zum Vorstand einer AG) an Weisungen des Gesllschafters oder seines Vertreters, des Aufsichtsrats, gebunden. Folgt er einer solchen Weisung und geht die Sache schief, liegt es formal nicht in seiner Verantwortung, sondern der, der die Weisung erteilt hat, ist verantwortlich.
Gemeint sind dabei allerdings Weisungen der Gremiums Aufsichtsrat, nicht solche von einzelnen AR-Mitgliedern, und auch nicht die des AR-Vorsitzenden.
|
Richtig. Aber wie ja zu vernehmen war, sind diese Weisungen nicht vom AR als Gremium sondern (wenn überhaupt) von Einzelmitgliedern erfolgt. Demzurfolge sind diese Weisungen nichtig und FK hätte widriger Art und Weise
nicht Eigenverantwortlich gehandelt.