Thema: Regelkunde
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Alt 19.02.2011, 17:55
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Es ist wirklich ganz einfach, dort wo der Kontakt stattgefunden hat, dort ist der Tatort und von dort muß auch der fällige Freistoß ausgeführt werden.

Es gab einmal die Unterscheidung zwischen Einleitungs- und Kontaktvergehen. Der Schwerpunkt lag da bei der Festlegung des Ausführungsortes wenn gespuckt oder ein Gegenstand geworfen wurde.
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Quelle: ???
Ich bliev dich treu, ming Alemannia - ejal wat och könt, woe och ömmer vür stönt:
Vür weäde niemols ongerjoe!
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