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Alt 21.12.2011, 23:03
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Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Es gibt Regeln, die versteht kein Mensch.
Die braucht man auch nicht zu verstehen.

Regel 12 - Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen

http://www.dfb.de/fileadmin/user_upl...012_low_01.pdf

Seite 81

"... Wenn sich ein Spieler inner- oder außerhalb des Spielfelds eines verwarnungs- oder feldverweiswürdigen Vergehens gegenüber einem Gegner, Mitspieler, Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten oder einer anderen Person schuldig macht oder beleidigende oder schmähende Äußerungen gebraucht, wird er der Schwere des Vergehens entsprechend bestraft. ..."

Seite 90

" ... Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balls übermäßig hart oder brutal attackiert.
Als Tätlichkeit gelten auch übertriebene Härte oder Gewalt gegen eigene Mitspieler, Zuschauer, Spieloffizielle oder sonstige Personen.
Zu Tätlichkeiten kann es auf oder neben dem Spielfeld und bei laufendem oder unterbrochenem Spiel kommen.
Bei einer Tätlichkeit wird nicht auf Vorteil entschieden, es sei denn, im Anschluss an die Szene ergibt sich eine klare Torchance. Der Schiedsrichter zeigt dem fehlbaren Spieler bei der nächsten Spielunterbrechung die Rote Karte. ..."
__________________
Quelle: ???
Ich bliev dich treu, ming Alemannia - ejal wat och könt, woe och ömmer vür stönt:
Vür weäde niemols ongerjoe!
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