Zitat:
Zitat von Tivoli001
Das ist die übliche Faustformel, die bei betriebsbedingten Enlassungen gezahlt wird. Wird in der Regel auch so von den Arbeitsgerichten bestätigt. Das hat ausnahmsweise mal nicht mit F.Kraemer zu tun.
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Es wird in vielen Fällen so gezahlt, aber beileibe nicht in allen. Es gibt auch viele Fälle, in denen die Kündigung ohne Abfindung wirksam ist, denn es gibt nun mal keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Deshalb meine ich, es wäre töricht gewesen, diesen Anspruch in einen Arbeitsvertrag aufzunehmen.