Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi
Immer noch falsch. Wenn eine betriebsbedingte Kündigung allen Vorschriften entspricht, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.
Ich habe das weiter oben schonmal mit svenc diskutiert.
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Richtig, aber sehr theoretisch. Es gibt keine
eindeutigen Vorschriften, die man einfach nur mal eben anwenden müsste, um auf der sicheren Seite zu sein. Das ist alles vage und auslegungsfähig, so dass man eben am Ende doch mit gütlichen Einigungen oder der Abfindungszahlung vor Gericht zu tun hat.