Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi
Immer noch falsch. Wenn eine betriebsbedingte Kündigung allen Vorschriften entspricht, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.
Ich habe das weiter oben schonmal mit svenc diskutiert.
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Interpretier doch bitte meinen Text nicht falsch. Lies ihn einfach und verdreh nicht was ich geschrieben habe.
Natürlich ist eine Abfindung nicht ím Gesetz verankert, jedoch bei betriebsbedingten Kündigungen greifen diese Mechanismen.
So und nun habe ich keine Lust mehr auf eine Endlosdiskussion.