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Alt 14.11.2012, 19:51
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Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Immer noch falsch. Wenn eine betriebsbedingte Kündigung allen Vorschriften entspricht, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.
Ich habe das weiter oben schonmal mit svenc diskutiert.
Betribsbedingt heißt dann aber auch

Das der Posten nicht neu besetzt werden darf,
oder man grob fahrlässiges Handeln beweisen kann...
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“Ich mache nie Kommentare über Schiedsrichter. Und diese lebenslange Gewohnheit werde ich für diesen A.r.s.c.h. nicht aufgeben.” (Ron Atkinson)
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