Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi
Immer noch falsch. Wenn eine betriebsbedingte Kündigung allen Vorschriften entspricht, gibt es keinen Anspruch auf Entschädigung.
Ich habe das weiter oben schonmal mit svenc diskutiert.
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Betribsbedingt heißt dann aber auch
Das der Posten nicht neu besetzt werden darf,
oder man grob fahrlässiges Handeln beweisen kann...