Zitat:
Zitat von Stephanie
Kürzlich wurde das ja irgendwie noch anders erklärt:
Gläubigerversammlung sind alle Gläubiger und Gläubigerausschuss sind einige, wenige, ausgewählte Gläubiger. Da wohl nicht alle Gläubiger heute anwesend sind bzw. eingeladen sind, sieht das dann ja der Definition nach (die vor 10 Tagen gegeben worden ist) eher nach Gläubigerausschuss aus.
Oder ?
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Meines laienhaften Wissens wird der Gläubigerausschuss vom Insolvenzgericht berufen, und zwar nicht (!) nach Höhe der Forderungen (wie beim Stimmrecht in der Gläubigerversammlung), sondern möglichst vielfältig nach verschiedenen Gläubigergruppen. Das heißt, dass da auch Personen mit Anleihen vertreten sind - vermutlich auf eine Vorschlagsliste von Mönig zurückgehend.
Die Juristen können mich gern korrigieren.