Zitat:
Zitat von Kiki13
Bitteschön:
Auszug aus der Satzung des Verbandes Mittelrhein.
II. MITGLIEDSCHAFT § 7
Mitglieder (1) Mitglieder des Verbandes sind die in ihm zusammengeschlossenen Vereine. Durch Beitritt von Vereinen in den Verband unterwerfen sich diese Vereine sowie
jedes ihrer Mitglieder den Satzungen und Ordnungen des Verbandes und der Verbände, denen der Verband angehört, insbesondere also den Satzungen und
Ordnungen des WFLV und des DFB. Die Vereine übertragen ihre Vereinsstrafgewalt dem Verband im Rahmen seiner Zuständigkeit. Die Vereine sind verpflichtet, eine entsprechende Bestimmung in ihre Vereinssatzung aufzunehmen.
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DANKE!
Naja, aber wir waren ja seit jeher Mitglied im WFLV. Ich denke nicht dass wir da was aendern muessen.
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