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Alt 22.07.2013, 14:44
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Hallo!

Die Gläubiger entscheiden, nicht der Gläubigerausschuß.

Ich weis nicht was Du dauernd von der Rechtsanwältin redest. Traust Du der nicht? Du kannst Dich von jedem der auf die Versammlung kommt vertreten lassen und dem Deine Stimmrecht geben z.B. einem IG-Mitglied.

Bezüglich der Dauerkarteninhaber. Hier bin ich da anderer Meinung als Professor Mönning. Den "normalen" Dauerkarteninhaber ist nur ein Schaden von je 1 € entstanden. Denn für den symbolischen € konnte man seine Dauerkarte wieder frei schalten lassen.
Etwas anderes ist das bei den VIP Karten. Seit der Insolvenz ist der Service viel schlechter: Weniger Personal, kein Buffet, kein Proseco etc. Allerdings ist die Frage inwieweit das vorher schriftlich zugesichert wurde.

Die Insolvenz soll ja in kurzer Zeit abgewickelt werden. Da müßen Kompromisse gemacht werden. Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Man muß sich da schon auf den Insolvenzverwalter verlassen. Die Versammlung kann doch nicht in hunderten Fällen abstimmen, ob man wegen ein paar hundert € klagen soll oder nicht. Zum Beispiel hatten zahlreiche Alemannia Fans Rechnungen für Fanartikel noch nicht bezahlt. Da kann ich mir vorstellen das da ein Kompromiss gemacht wird.

Geändert von MKD (22.07.2013 um 16:04 Uhr)
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