Zitat:
Zitat von tivolino
Will hier nicht den Oberlehrer geben. Aber was du da machst, ist gut gemeint, kann jedoch nach meiner Einschätzung Ärger bringen - vielleicht nicht dir persönlich, weil wir hier ja anonym unterwegs sind, aber doch den Administratoren bzw. dem Betreiber unseres schönen Forums. Lieber Inhalt mit eigenen Worten zusammenfassen und um einzelne kurze Zitate ergänzen.
http://www.rechtambild.de/2011/03/ub...-ist-zulassig/
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Wirklich Ahnung hab ich nicht, weil ich kein Rechtsanwalt bin, aber Ich vermute, dass der Anhang keine wirkliche Veröffentlichung darstellt, weil er ja nur eingesehen und gelesen werden kann von Leuten, die hier angemeldet und eingeloggt sind.
Ob das nun eine zulässige private Nutzung ist oder dennoch unter das Stichwort einer unzulässigen Vervielfältigung fällt oder nicht, weiß ich leider auch überhaupt nicht.