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Alt 05.02.2022, 03:32
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Aix Trawurst Aix Trawurst ist offline
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Zitat von Heinsberger LandEi Beitrag anzeigen
Die Arbeitserlaubnis von Seaton gilt ja nicht für eine bestimmte Liga oder einen bestimmten Beruf, sondern offenbar ortsbezogen für einen Arbeitsplatz in Rehden.



Ich kann es mir nur so vorstellen, dass die Vorgaben des Fußballverbandes vermutlich eine gültige Arbeitserlaubnis zum Zeitpunkt der Verpflichtung (spätestens 31.1.)verlangen.


Für eine Anstellung in Aachen lag diese nicht vor.
Frage mich, ob es ein möglicher juristischer Kniff gewesen wäre, Seaton zunächst im "Homeoffice" in Rehden individuell trainiern zu lassen, um alle Vorgaben zu erfüllen und erst nach neuer Arbeitserlaubnis nach Aachen kommen zu lassen...? Aber ich kenne weder Verträge noch Vorgaben, bin zudem kein Jurist und wahrscheinlich ist es dafür eh zu spät...
Danke das ist eine wirklich gute Erklärung, aber irgendwie will es mir nach wie vor nicht in den Kopf, wie eine Spielberechtigung für eine Amateurliga an eine Arbeitserlaubnis gekoppelt sein kann.
Das macht doch rein prinzipiell irgendwie alles Überhaupt gar keinen Sinn (solch eine Regelung zur Spielberechtigung natürlich, nicht Deine Erklärung).

Wir spielen offiziell im Bereich des Amateursports, sprich (zumindest offiziell und damit doch wohl auch rein rechtlich gesehen) spielen wir in einer Liga in der Fußball als unbezahlter Hobby- und Freizeitsport betrieben wird bzw. genauer gesagt BETRIEBEN WERDEN DARF.

So etwas sollte doch von den Vorraussetzungen rechtlich betrachtet prinzipiell nichts anderes als beispielsweise ein Fanturnier sein, oder wenn ich abends in einer Sporthalle in irgendeinem lokalem Klub Volleyball spielen gehe.

Was um alle Welt hat denn also im "Amateursport" eine Arbeitsberechtigung (oder auch eine Aufenthaltserlaubnis) als zwingende Vorraussetzung für die Spielberechtigung zur Teilnahme am Wettbewerb zu suchen?

Entweder man betreibt einen Wettbewerb formal als Amateursport oder man betreibt es formal als bezahlten Profisport, aber einerseits Spieler ohne jegliche Form von Arbeitsverhältnis im Wettbewerb zuzulassen aber gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis zur Teilnahmeberechtigung einfordern, das ist dann doch prinzipiell und im Endeffekt nur Ausländerdiskriminierung.

Ist das denn in der Kreisliga etwa ebenfalls so, dass beispielsweise Asylbewerber, die in einer Unterkunft wohnen ebenfalls nicht am Ligabetrieb teilnehmen dürfen, nur weil sie keine Arbeitserlaubnis haben???
(Doch wohl ganz sicherlich nicht, oder?)

So etwas wie eine Arbeitserlaubnis für eine Spielberechtigung zwingend vorauszusetzen, das kann doch im Amateursport mal so ganz prinzipiell wirklich nicht angehen!
Zudem sollte man doch wohl meinen, der Verband hätte eigentlich in der Lage sein müssen, zur Einhaltung der Transferfrist eine Spielberechtigung für Seaton vorläufig oder unter Auflagen genehmigen zu können, um ihn zumindest offiziell im Kader anzumelden.

Auch wenn das alles uns in der Frage der Verpflichtung von Seaton nun wohl sicherlich nicht mehr helfen wird, aber da sollte man vielleicht schon mal ganz formell Einspruch erheben und vielleicht entsprechend eine rechtliche Überprüfung verlangen. Immerhin kann so etwas letztlich ja auch über Klassenerhalt oder Abstieg mit entscheiden.
Und wenn es letzten Endes nur ein bisschen dabei hilft das Reglement der Regionalliga (-ligen) was Spielberechtigungen angeht entsprechend etwas ausländerfreundlicher und weniger ausländerdiskriminierend anzupassen.

Wenn es so wie auf der Homepage berichtet stimmt, dass Seaton vor Ende der Transferfrist keine Spielberechtigung vom Verband bekommen konnte und es nicht an anderen Formalien gescheitert ist, dann ist das, was hier mit der verweigerten Spielberechtigung von Seaton passiert ist, doch im Grunde ziemlich skandalös.
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Spielt am Sonntag unser Fußballklub...

Geändert von Aix Trawurst (05.02.2022 um 03:45 Uhr)
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