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Alt 17.01.2009, 18:17
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Zitat von petrocelli Beitrag anzeigen
Selbst ein entwendeter Kugelschreiber vom Arbeitsplatz ist formell ein fristloser Kündigungsgrund.
..wenn man jemand loswerden will.

Also keinen Kugelschreiber mit nach Hause nehmen, wenn einen der Arbeitgeber loswerden will.
Am besten arbeitet man dann aber auch nicht zuhause mit dem Dienstlaptop.
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"Die einen kennen mich, und die anderen können mich "

Rudolf Servatius
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