Zitat:
Zitat von petrocelli
Selbst ein entwendeter Kugelschreiber vom Arbeitsplatz ist formell ein fristloser Kündigungsgrund.
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..wenn man jemand loswerden will.
Also keinen Kugelschreiber mit nach Hause nehmen, wenn einen der Arbeitgeber loswerden will.
Am besten arbeitet man dann aber auch nicht zuhause mit dem Dienstlaptop.