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Alt 05.10.2011, 20:12
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Also würde die bedeuten, das der Verein eine Seniorenmannschaft haben könnte, die in der Mittelrheinliga spielt.

Sollte dann, rein theoretisch die aktuelle "Zweite" nicht den Sprung in die Regionalliga schaffen, dann würde sie aufgrund der kommenden Reform in die Mittelrheinliga zurückgestuft. Die Folge wäre dann für die "Dritte", der Zwangsabstieg in die Landesliga.

Und dies setzt sich dann auch komplett durch sämtliche Juniorenteams fort.

Zitat:
Zitat von Wolfgang Beitrag anzeigen
Wenn ich das NLZ in den e.V. "überführe", zählt das auch für die GmbH. Die hat nämlich dann kein NLZ mehr und bekommt keine Lizenz bei der DFL.

Also nochmal: Egal ob Verein oder GmbH, wer die Lizenz für die Bundesliga beantragt, muss ein Nachwuchsleistungszentrum haben, mit minimum 7 Mannschaften.
Der Verein kann übrigens nebenbei so viele Mannschaften melden wie er will. Diese müssen nur eine Spielklasse unter den Teams aus dem NLZ spielen.

Einen Link habe ich gerade nicht zur Hand.
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