Zitat:
Zitat von Heinsberger LandEi
Das wäre mir neu. Ein freigestellter Arbeitnehmer verliert doch nicht seine Gehaltsansprüche, solange der befristete Vertrag noch läuft. Von einer Abfindungsvereinbarung oder Vertragsauflösung habe ich nichts vernommen.
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da steht ein ...und nicht das...
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Da hat doch jetzt tatsächlich einer eine zusätzliche Flasche aufs Spielfeld geworfen..
(Werner Hansch)
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