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Alt 13.12.2012, 11:04
rocker rocker ist offline
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Zitat von Klööss_vom_Driesch Beitrag anzeigen
Lieber Wolfgang: Ich zitiere mal Auszüge aus der AZ vom 15.11.2012:

"Alemannia versus Kölmel: Senat regt Vergleich an

Der Verein wird vor dem Oberlandesgericht von der Vergangenheit eingeholt. Rechtehändler will Millionen. Klub siegte in erster Instanz.
Von Christoph Pauli
Aachen. (...) Gestern reisten die beiden Männer (Anm: Heyen, Terbrack) zum Oberlandesgericht (OLG) Köln und trafen auf die Vergangenheit.
(...) Anhängig vor Gericht ist ein uralter Streit zwischen Alemannia und Michael Kölmel. Der Rechtehändler griff Ende des letzten Jahrtausends gerne unterklassigen Vereinen unter die Arme, indem er deren Vermarktungsrechte erwarb, immer in der Hoffnung, bei späten Erfolgen entsprechend mitkassieren zu dürfen. Kölmel hatte über sein Unternehmen „Kinowelt“ Alemannia 1998 zu Regionalliga-Zeiten mit einer Finanzspritze von 2,6 Millionen Mark vor der Pleite bewahrt.
Im Zuge des Engagements hatten der damalige Präsident Sawalies und Kölmel eine Absichtserklärung vereinbart; zur Gründung der darin vorgesehenen Vermarktungsgesellschaft ist es aber nie gekommen. Kölmel fordert von Alemannia zwei Millionen Euro, er sah seine Zahlung damals als Darlehen. Der Verein ist der Meinung, dass die Forderung durch längst erbrachte Werbeleistungen unberechtigt ist.
In erster Instanz hatte die 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen im letzten Jahr zugunsten Alemannias entschieden. Gestern regte der Senat nach der Zeugenbefragung noch einmal „ernsthafte Vergleichsgespräche“ an, wie OLG-Sprecherin Stefanie Rüntz am Abend mitteilte. Eine Entscheidung ist für den 6. Februar 2013 vorgesehen. Dann wird längst feststehen, ob am Tivoli noch abends die Lampen brennen . . ."

Im Raum steht dabei die Zahl 500.000€ (das habe ich aus ominösen Quellen erfahren )

klööss
Ein Richter gibt in solchen Fällen gerne ein Signal wie: "Ich könnte mir vorstellen, dass man sich bei 500.000,-- € einigt". Kommt es bis zum 6. Februar nicht zu einem Vergleich, dann wird an diesem Tag ein Urteil gesprochen. Sollte die Verhandlung wie geschildert verlaufen sein, so ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Alemannia dann zur Zahlung von 500.000,-- € verurteilt wird. Der Vorteil eines Vergleichs liegt darin, dass dann kein Urteilsspruch erfolgt und von daher die Gerichtskosten für alle Parteien günstiger sind.
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