Zitat:
Zitat von Franz Wirtz
Angesichts äußerst niedriger JHV-Teilnehmerzahlen, ein hehrer Wunsch, aber abgesehen davon erscheint mir eine Unterscheidung zwischen Anträgen und Wahlen, was die Wertung von Abstimmungsergebnissen angeht, durchaus nachvollziehbar.
Irritationen lassen sich durch vorangestellte Erläuterungen vermeiden. Grundsätzlich kann/darf eine Enthaltung nicht infrage gestellt oder gar umgedeutet werden. Etwas anderes ist, welche Anforderungen man hinsichtlich verschiedener Entscheidungsprozesse festlegt. Dass bei Personenwahlen, im Gegensatz zu Anträgen alle Stimmen zählen, belegt m.E. lediglich, dass diesbezüglich bewusst hohe Hürden aufgestellt werden. Derart überhöhte Anforderungen wären bei Anträgen schlichtweg unangebracht.
PS:
Eine Enthaltung ist ein "ich bin nicht dafür".
Eine Enthaltung, die „nicht dafür ist“, ist zeitgleich „nicht dagegen“. Derartige Ansätze führen zu keinerlei sinnvollen Erkenntnis.
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Frage 1 > Sind sie überhaupt Mitglied beim TSV Alemannia Aachen 1900 e.V?
Frage 2 & 3 >
Wenn NEIN > Warum diskutieren sie hier bei diesem Thema überhaupt mit? -> Warum sehen gerade sie ( als
Nicht Mitglied ) sich überhaupt dazu berufen
uns Mitgliedern mitzuteilen das
SIE keine Notwendigkeit für Änderungen sehen?