Zitat:
Zitat von Oberstudienrat
Die Frage ist aber, ob da nicht der Insolvenzverwalter die Hand aufhält, da sich die Ausbildungsentschädigung auf die Zeit vor der Insolvenz bezieht. Hier muss man sich dann nun wieder fragen, ob sie dem Verein oder der GmbH zusteht...
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Meiner Meinung nach, kann eine GmbH vielleicht Bürokaufleute ausbilden, für die Ausbildung von Fussballern ist hingegen ein Verein zuständig